Interessenbekundung und Anmeldung
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie zur "Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt" vom 6. Oktober 2022 werden sukzessive Förderbekanntmachungen veröffentlicht, mit denen universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zur Einreichung von Förderanträgen aufgerufen werden.
Das Förderverfahren gilt in der Regel für alle im Rahmen des FoGA-Programms genutzten Förderformate, so dass sowohl Forschungsprojekte als auch Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren gefördert werden können. Unterschiede können sich hingegen hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunkte der jeweiligen Förderperioden ergeben.
Das Förderverfahren ist zweistufig gestaltet. Nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung durch die BAuA erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung in Form von kurzen Projektskizzen inklusive eines Finanzierungsplans zu bekunden. Diese werden nach den in der Bekanntmachung dargelegten Kriterien geprüft. Auf dieser Basis wird dann in einem zweiten Schritt eine begrenzte Anzahl von Institutionen zur konkreten Antragstellung in Form von ausführlichen Vorhabenbeschreibungen und eines Formantrages aufgefordert.
Rechtliche Grundlage ist eine Förderrichtlinie des BMAS sowie sukzessiv ausgeschriebene Förderbekanntmachungen.
Die jeweils laufende Förderbekanntmachung finden Sie auf der Seite Bekanntmachung.
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